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   BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10   

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https://dejure.org/2010,9349
BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10 (https://dejure.org/2010,9349)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2010 - VI B 14/10 (https://dejure.org/2010,9349)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2010 - VI B 14/10 (https://dejure.org/2010,9349)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise; Grundsätzliche Bedeutung; Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, GG Art 103 Abs 1
    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • IWW
  • rewis.io

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung - Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Lohnsteuerrelevante Aufteilung einer Zuwendung in Form einer Incentivereise eines Geschäftsführers; Verhältnis der Zeitanteile von aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Reisebestandteilen zu solchen mit Vorteilscharakter als Maßstab für die Aufteilung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung der Aufwendungen bei einer Händlerincentivereise in beruflich und private Zeitanteile; Anforderungen an die Begründung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lohn durch Teilnahme an einer Händler-Incentive-Reise

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 28
  • BFH/NV 2011, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Dies gilt erst recht nach dem Beschluss des Großen Senats vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672), nach dem als grundsätzlich sachgerechter Aufteilungsmaßstab für die Aufteilung von Kosten unabhängig von der jeweils betroffenen Einkunftsart grundsätzlich die beruflichen und privaten Zeitanteile einer Reise gelten.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Es ermittelte den der Lohnsteuerhaftung zugänglichen Lohnanteil insbesondere unter Bezugnahme auf die so genannte Portugal-Entscheidung des Senats (Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) in der Weise, dass es die insgesamt entstandenen Reiseaufwendungen um die rein betriebsfunktionalen Reisebestandteile minderte und die verbleibende Summe den insgesamt 42 Reiseteilnehmern anteilig zurechnete, darunter auch dem Geschäftsführer der Klägerin.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1997  1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205, 216, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2310), aber nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen detailliert zu befassen.
  • BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06

    Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der so genannten Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der so genannten Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05

    Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Denn im Urteil vom 5. September 2006 VI R 49/05 (BFH/NV 2007, 217) geht der Senat im Falle einer Händlerincentivereise davon aus, dass die Aufwendungen für die Reise unter Beachtung der in der so genannten Portugal-Entscheidung aufgestellten Kriterien aufzuteilen seien (unter II.4. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 02.07.2008 - VI B 21/08

    Arbeitslohn bei Teilnahme eines Arbeitnehmers mit Organisationsaufgaben und

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Wenn die Klägerin zu dem vermeintlichen Verfahrensverstoß sinngemäß vorbringt, dass das FG seine Entscheidung ohne Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO getroffen habe, indem es auf die Entscheidung des Sächsischen FG vom 31. Januar 2008 und die dazu im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangene Entscheidung des BFH vom 2. Juli 2008 VI B 21/08 (BFH/NV 2008, 1680) nicht eingegangen sei, ist damit kein solcher Verfahrensfehler dargetan.
  • BFH, 30.05.2007 - X B 176/06

    NZB: Verfahrensmangel, Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10
    Denn ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist nur gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, insbesondere bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder wenn das Gericht eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698).
  • BFH, 28.06.2011 - XI B 87/10

    Umsatzsteuersatz bei Personenbeförderung in einer Skihalle

    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938, unter 1.; vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838, m.w.N.; vom 24. August 2010 VI B 14/10, BFH/NV 2011, 24, unter II.1.).

    a) Dieser Revisionszulassungsgrund erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 938, unter 2.; in BFH/NV 2011, 24, unter II.2.).

  • BFH, 28.08.2014 - V B 28/14

    Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze von Gewerbebetrieben kraft

    Denn auch dieser Zulassungsgrund erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2010 VI B 14/10, BFH/NV 2011, 24).
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